Hinweis Infektionsschutgesetz

Liebe Patientinnen und Patienten,

aktuell gelten die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Ihrem Zahnarztbesuch:

  • Zahnärztliche Behandlung weiter unabhängig von 3G
    Als Patient / Patientin benötigen Sie weiterhin keinen Impf-, Genesen- oder Test-Nachweis, um zahnmedizinisch behandelt zu werden. Zur Einschätzung der Gefährdungslage dürfen wir Sie jedoch nach Ihrem Impf- und Teststatus fragen und ihn dokumentieren.
    Das Tragen einer FFP2 Maske zu Ihrem und unserem Schutz ist Pflicht. Bei grippeähnlichen Symptomen informieren Sie uns bitte vor Ihrem Besuch.

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an unter 07641-4 70 72

Vielen Dank für Ihr Verständnis